Ein Ehevertrag gibt den Eheleuten oder Lebenspartnern Sicherheit bezogen auf die vermögensrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen für den Fall der Ehescheidung.
Ein Ehevertrag kann für Sie beispielsweise sinnvoll sein, wenn
Sie einen Teil des Vermögens, zum Beispiel Betriebsvermögen oder eine Immobilie, für den Fall der Scheidung aus dem Zugewinnausgleichsverfahren heraushalten möchten;
geplant ist, dass ein Ehepartner die Kinder überwiegend erzieht, dafür auf Karriereschritte verzichtet und der Unterhalt für den Fall der Scheidung gesichert werden soll;
Eheleute ein Zugewinnverfahren für den Fall der Scheidung ausschließen möchten;
der Versorgungsausgleich für den Fall der Scheidung ausgeschlossen werden soll;
und in vielen anderen Konstellationen. In einer Beratung wird mit Ihnen die Architektur eines für Ihre Situation sinnvollen und tragfähigen Ehevertrages erarbeitet.
In einer Scheidungs- und Trennungsvereinbarung können Sie im Falle einer Trennung oder Scheidung außergerichtlich eigenverantwortlich in einem weitgesteckten rechtlichen Rahmen die Regelungen zu den Bereichen
UnterhaltZugewinnverfahrenSorgerechtUmgangsrechtHausrat Immobilie Ehewohnung
selber treffen. Regelmäßig ist eine einvernehmliche Regelung zeit-, kosten- und energiesparender als die streitige gerichtliche Auseinandersetzung. Es besteht langjährige Erfahrung darin, die Einigungsgespräche sensibel und mit Einfühlungsvermögen zu führen.
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